Sachgebietsleiter Aus und Fortbildung
- Hansestadt Lübeck
Sachgebietsleiter Aus- und Fortbildung (A13 gD)
Das Aufgabengebiet umfasst
- Leitung des Sachgebietes Aus- und Fortbildung einschließlich der Dienst- und Fachaufsicht, der Personalführung und der fachlichen Steuerung der zugeordneten Mitarbeitenden
- Planung, Koordination und Qualitätssicherung der feuerwehrtechnischen Aus- und Fortbildung der Berufsfeuerwehr Lübeck sowie der Ausbildungen für Kooperationspartner
- Koordination der Laufbahnausbildungen der Laufbahngruppen 1.2 und 2.1 des feuerwehrtechnischen Dienstes einschließlich der Abstimmung mit den Ausbildungsstandorten, der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein und den beteiligten Feuerwehren
- Erarbeitung und Fortschreibung von Ausbildungszielen, Ausbildungskonzepten, Lehrplänen und Standards sowie Mitwirkung in Ausbildungs- und Prüfungsausschüssen
- Steuerung der Nachwuchsgewinnung und Mitwirkung bei Personalauswahlverfahren im Bereich Feuerwehr
- Planung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Sachgebietes sowie Mitwirkung bei Gebührenregelungen und Kooperationsvereinbarungen
- Konzeptionelle Aufgaben im Bereich der Schiffsbrandbekämpfung sowie Mitwirkung in fachbezogenen Arbeitsgruppen
- Wahrnehmung von Funktionen im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst, insbesondere im Leitungsdienst, entsprechend der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen
Erwartet werden
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, der Fachrichtung Feuerwehr
- uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst
- mehrjährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Ausbildungssachgebiet der Feuerwehr Lübeck
- Fahrerlaubnis der Klasse B
- Führungserfahrung und ein kooperativer, verbindlicher Führungsstil
- ausgeprägte Organisations- und Planungskompetenz sowie die Fähigkeit, komplexe Ausbildungsprozesse konzeptionell weiterzuentwickeln
- sichere Kommunikation, Entscheidungsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und ein professioneller Umgang mit internen und externen Kooperationspartnern
- sicherer Umgang mit den üblichen Informations- und Kommunikationssystemen sowie Bereitschaft zur Weiterentwicklung digitaler Ausbildungs- und Verwaltungsprozesse
Für Beamt:innen
Da mit der Übertragung dieses Amtes die Übernahme einer Führungsfunktion verbunden ist, ist zusätzlich zu den Fortbildungsmaßnahmen nach § 9 (3) ALVO eine Führungskräftefortbildung im Umfang von mindestens 35 Stunden zu absolvieren, § 9 (4) ALVO. Dies gilt auch für Beamt:innen auf Probe in Ämtern mit leitender Funktion gem § 5 LBG. Ggf. ist die Führungskräftefortbildung innerhalb von 2 Jahren nach Übernahme der Führungsfunktion nachzuholen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben A 8 / 2012 des Bereich Personal (abrufbar im Intranet).
Gemäß § 5 des Landesbeamtengesetzes werden Ämter mit leitender Funktion, die mindestens der Besoldungsgruppe A 13 SHBesG angehören, zunächst auf Probe übertragen. Die regelmäßige Probezeit beträgt 2 Jahre. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit wird das Amt auf Dauer übertragen. Für den Fall, dass kein erfolgreicher Abschluss der Probezeit bestätigt werden kann, endet der Anspruch auf Besoldung aus diesem Amt, die mit dem Beginn der Probezeit gezahlt wird.
Die Hansestadt Lübeck steht auch bei der Personalgewinnung für Gleichstellung, Chancengleichheit und Antidiskriminierung.
In diesem Aufgabengebiet strebt die Hansestadt Lübeck eine Erhöhung des Frauenanteils an, deshalb werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Bei sonst gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerber:innen bevorzugt berücksichtigt.
Die Hansestadt Lübeck ist bemüht, das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiter:innen zu fördern. Erfahrungen und Fähigkeiten aus ehrenamtlicher Tätigkeit, die als Qualifikation anhand des Stellenanforderungsprofils von Bedeutung sind, werden bei der Stellenbesetzung berücksichtigt.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail bitten wir abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgesandt.
Als Ansprechpartner:in für fachbezogene Fragen steht Ihnen Herr Lüdemann, Telefon 0451 / 122 ‑ 3540, in personalwirtschaftlichen Angelegenheiten Frau Hoffmann, Telefon 0451 / 122 ‑ 1166 zur Verfügung.

