Abteilungsleitung Personalentwicklung, Fortbildung und Gesundheitsmanagement
- Hansestadt Lübeck
- Voll/Teilzeit
Abteilungsleitung Personalentwicklung, Fortbildung und Gesundheitsmanagement (EG13 / A14)
Das Aufgabengebiet umfasst
- die Führung der Abteilung „Personalentwicklung, Fortbildung und Gesundheitsmanagement“ mit 10 Mitarbeitenden
- die strategische Steuerung der gesamtstädtischen Personalentwicklung (PE) und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)
- die verantwortliche Planung und Umsetzung von innovativen Maßnahmen zur stadtweiten Personalentwicklung und des stadtweiten Gesundheitsmanagements sowie deren Weiterentwicklung
- die strategische und operative Zusammenarbeit mit internen und externen Kooperationspartner:inne
Erwartet werden
- ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Fachrichtung Personal(-entwicklung) oder Verwaltungswissenschaften
oder
der Nachweis der Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste - langjährige Berufserfahrung im Bereich der Personalentwicklung, möglichst in der öffentlichen Verwaltung
- mehrjährige Führungserfahrung in einer Organisationseinheit mit ähnlicher oder größerer Mitarbeitendenzahl
- ausgeprägte Planungs- und Organisationskompetenz
- fundierte Erfahrungen in den Themenfeldern Organisation, Personalführung und Verwaltungssteuerung
- die ausgeprägte Bereitschaft und Fähigkeit zur strategischen und zukunftsfähigen Ausgestaltung des Aufgabenbereiches
- ausgeprägtes vernetztes Denken und Urteilsvermögen
- ein großes Maß an Kommunikations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit, Delegationskompetenz sowie hohe Belastbarkeit
- der sicherer Umgang mit gängigen Informations- und Kommunikationsanwendungen
Für Beamt:innen
Da mit der Übertragung dieses Amtes die Übernahme einer Führungsfunktion verbunden ist, ist zusätzlich zu den Fortbildungsmaßnahmen nach § 9 (3) ALVO eine Führungskräftefortbildung im Umfang von mindestens 35 Stunden zu absolvieren, § 9 (4) ALVO. Dies gilt auch für Beamt:innen auf Probe in Ämtern mit leitender Funktion gem § 5 LBG. Ggf. ist die Führungskräftefortbildung innerhalb von 2 Jahren nach Übernahme der Führungsfunktion nachzuholen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben A 8 / 2012 des Bereich Personal (abrufbar im Intranet).
Gemäß § 5 des Landesbeamtengesetzes werden Ämter mit leitender Funktion, die mindestens der Besoldungsgruppe A 13 SHBesG angehören, zunächst auf Probe übertragen. Die regelmäßige Probezeit beträgt 2 Jahre. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit wird das Amt auf Dauer übertragen. Für den Fall, dass kein erfolgreicher Abschluss der Probezeit bestätigt werden kann, endet der Anspruch auf Besoldung aus diesem Amt, die mit dem Beginn der Probezeit gezahlt wird.
Die Hansestadt Lübeck steht auch bei der Personalgewinnung für Gleichstellung, Chancengleichheit und Antidiskriminierung.
In diesem Aufgabengebiet strebt die Hansestadt Lübeck eine Erhöhung des Frauenanteils an, deshalb werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Bei sonst gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerber:innen bevorzugt berücksichtigt.
Die Hansestadt Lübeck ist bemüht, das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiter:innen zu fördern. Erfahrungen und Fähigkeiten aus ehrenamtlicher Tätigkeit, die als Qualifikation anhand des Stellenanforderungsprofils von Bedeutung sind, werden bei der Stellenbesetzung berücksichtigt.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail bitten wir abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgesandt.
Als Ansprechpartner:in für fachbezogene Fragen steht Ihnen Frau Philipp, Telefon 0451 / 122 ‑ 1120, in personalwirtschaftlichen Angelegenheiten Frau Neuser, Telefon 0451 / 122 ‑ 1910 zur Verfügung.

